FSK
In Österreich gibt es keine rechtlich bindende „FSK“ wie in Deutschland. Für Kinofilme gilt stattdessen der Jugendschutz des jeweiligen Bundeslandes, der sich nach den Empfehlungen der Jugendmedienkommission (JMK) richtet. Deutsche FSK-Kennzeichnungen auf DVDs oder Streamingdiensten haben in Österreich rechtlich keine Gültigkeit
In Österreich ist die gesetzliche Altersfreigabe von Kinofilmen Sache der Bundesländer. Da auch das Jugendschutzgesetz in Österreich auf Bundesländer-Ebene geregelt ist, gibt es dazu 9 verschiedene Gesetze. Die Jugendmedienkommission (JMK) in Wien gibt jedoch bundesweite Empfehlungen ab. Die Bundesländer beachten und übernehmen diese Jugendschutz-Empfehlungen oft, können sie aber auch individuell abändern. Eine Altersfreigabe alleine sagt jedoch noch nichts darüber aus, ob ein Film auch besonders für Kinder geeignet ist. Zu diesem Zweck vergibt die Jugendmedienkommission eine Positivkennzeichnung für Filme, die speziell für Kinder und Jugendliche geeignet sind.
Die Siegel der FSK (Freiwillige Kontrolle der Filmwirtschaft) besagen:
- FSK ab 0 freigegeben: Freigegeben ohne Altersbeschränkung
- FSK ab 6 freigegeben: Freigegeben ab sechs Jahren
- FSK ab 12 freigegeben: Freigegeben ab zwölf Jahren
- FSK ab 16 freigegeben: Freigegeben ab 16 Jahren
- FSK ab 18: Keine Jugendfreigabe
